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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: 30. August 2026 · gemäß Art. 28 DSGVO

⚠️ Pilotbetrieb: Die Stunden-App befindet sich in der Erprobung und wird derzeit nicht gewerblich angeboten.

zwischen dem Kundenbetrieb (nachfolgend „Verantwortlicher") — angegeben bei der Registrierung — und Matteo Syring, An der Schere 2, 34537 Bad Wildungen (nachfolgend „Auftragsverarbeiter"). Die Zustimmung erfolgt elektronisch bei der Registrierung des Betriebs; der Zeitpunkt wird gespeichert.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter betreibt die „Stunden-App" zur Arbeitszeiterfassung und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Betroffene

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

4. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:

DienstleisterLeistungOrt
Supabase Inc.Datenbank, Authentifizierung, DateispeicherFrankfurt (EU)
Cloudflare Inc.Auslieferung der App (CDN)weltweit, EU-US DPF/SCC
Microsoft Corp. (OneDrive)Ablage regelmäßiger Sicherungskopien (Zugriff nur Auftragsverarbeiter)EU/USA, EU-US DPF/SCC

Änderungen werden mit 30 Tagen Vorlauf angekündigt; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.

5. Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann sich über die technisch-organisatorischen Maßnahmen durch Einsicht in die aktuelle Verfahrensdokumentation informieren (auf Anfrage); Vor-Ort-Kontrollen sind bei einem reinen Cloud-Dienst durch geeignete Nachweise ersetzt.

6. Haftung, Schlussbestimmungen

Es gilt Art. 82 DSGVO. Nebenabreden bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht.