Stand: August 2026 · Diese App verarbeitet Arbeitszeitdaten im Auftrag der Betriebe, die sie nutzen.
Für die Arbeitszeitdaten der Beschäftigten ist der jeweilige Betrieb verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Der App-Anbieter — [ANBIETER-NAME, Anschrift] — verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO).
Nicht verarbeitet werden: Standortdaten (kein GPS), Gerätedaten über das technisch Nötige hinaus, Werbe-Tracking. Es werden keine Analyse- oder Werbedienste eingesetzt.
Arbeitszeiterfassung und Lohnabrechnung (§ 26 BDSG), Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. ArbZG), Betrieb des Nutzungsvertrags mit dem Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Die App speichert im Browser nur technisch notwendige Daten (Anmelde-Sitzung, Offline-Warteschlange). Es werden keine Cookies zu Werbe- oder Analysezwecken gesetzt.
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Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre (§ 16 ArbZG), lohnrelevante Daten bis zu 10 Jahre nach steuerlichen Vorschriften. Danach Löschung. Deaktivierte Konten bleiben bis zum Ablauf der Fristen gesperrt gespeichert.
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) — Ansprechpartner ist zunächst der eigene Betrieb. Außerdem Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.